
| BFH: Umsatzsteuer bei Verkäufen über "eBay" | |
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass beim Verkauf einer Vielzahl von Gebrauchsgegenständen über mehrere Jahre über die Internet-Plattform "eBay" eine nachhaltige, unternehmerische und damit umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit vorliegen kann (Az. V R 2/11). | |
| Negative verbindliche Auskunft des Finanzamtes unterliegt der vollen Rechtmäßigkeitskontrolle durch das FG | |
Laut FG Köln kann das Finanzamt im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens frei entscheiden, ob es einem Steuerpflichtigen überhaupt eine verbindliche Auskunft zu einer bestimmten Rechtsfrage erteilt. Entscheidet es sich allerdings für eine inhaltliche Antwort, so kann diese vom Finanzgericht in vollem Umfang auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden (Az. 13 K 3006/11). | |
| BFH zum Übergang eines Verlustvortrags bei Abspaltung | |
Laut BFH kann ein körperschaftsteuerlicher Verlustvortrag bei einer Abspaltung auf den abgespaltenen Teilbetrieb übergehen. Dies setzt aber voraus, dass der verlustverursachende Betriebsteil am Stichtag der Verschmelzung oder Spaltung beim übertragenden Rechtsträger tatsächlich vorhanden ist (Az. I R 13/11). | |
| BFH: Steuerfreiheit heileurythmischer Leistungen - Nachweis der erforderlichen Berufsqualifikation | |
Zum Nachweis der bei richtlinienkonformer Auslegung von § 4 Nr. 14 UStG erforderlichen Berufsqualifikation aus einer "regelmäßigen" Kostentragung durch Sozialversicherungsträger genügt es lt. BFH nicht, dass lediglich einzelne gesetzliche Krankenkassen in ihrer Satzung eine Kostentragung für Leistungen der Heileurythmie vorsehen (Az. V R 30/09). | |
| BFH: Keine Veranlagung nach bestandskräftiger Ablehnung - Rückwirkende Anwendung des § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG i. d. F. des JStG 2007 | |
Der BFH hatte zu klären, ob die Anwendungsvorschrift des § 52 Abs. 55j Satz 3 EStG zu § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG so zu verstehen ist, dass in Fällen, in denen aufgrund der Rechtsänderung des § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG durch das JStG 2007 ein Wechsel der Veranlagungsart von Pflicht- in Antragsveranlagung eintritt, ein weiteres eigenständiges Antragsrecht entsteht (Az. VI R 34/11). |

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